Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie fahren eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine. Hinter Ihnen hat sich eine Fahrzeugkolonne gebildet. Was ist richtig?
An geeigneter Stelle Geschwindigkeit verringern oder warten, um den nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen
Warnblinkanlage einschalten, um anzuzeigen, dass Überholen nicht möglich ist
Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sind nicht verpflichtet, schnellere Fahrzeuge überholen zu lassen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Antwort ist richtig. Wenn Sie eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine fahren und sich hinter Ihnen eine Fahrzeugkolonne bildet, müssen Sie an geeigneter Stelle die Geschwindigkeit verringern oder anhalten, damit die nachfolgenden Fahrzeuge gefahrlos überholen können. Dies ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so geregelt. Es ist nicht erlaubt, die Warnblinkanlage lediglich einzuschalten, um das Überholen zu verhindern, und die Verpflichtung gilt unabhängig von der Fahrzeugart – landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen müssen schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen, wenn der Verkehr es erlaubt. Diese Regel dient dazu, unnötige Behinderungen und gefährliche Überholmanöver zu vermeiden. In ähnlichen Situationen sollten Sie also immer nach Möglichkeiten Ausschau halten, Kolonnen vorbei zu lassen.
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